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Honorar
 

Schildern Sie uns telefonisch, per E-Mail oder auch in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt. Wir werden Ihnen erläutern, welche Untersuchungen in Ihrem Fall zweckmäßig sind und wie hoch das Honorar sein wird.

Sofern allerdings der Auftrag nicht von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft erteilt wird, bitten wir nach Erhalt des Kostenvoranschlages um Vorkasse.

Gutachten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen erstellt. Soll das Gutachten in kürzerer Bearbeitungsfrist erstellt werden, so ist dies nach besonderer, individueller Vereinbarung möglich, jedoch muss dann das doppelte Honorar veranschlagt werden. 

 

 

Honorarbeispiele für private Auftraggeber:

  • Gutachten zu der Frage, ob eine Unterschrift authentisch ist   >>>> ab 750,- € einschl. MWSt.
  • Gutachten zu der Frage, ob eine Unterschrift authentisch ist und ob ein Verdächtiger Urheber sein kann   >>>> ab 1.000,- € einschl. MWSt.
  • Gutachten zu der Frage, ob ein Testament authentisch ist   >>>> ab 1.400,- € einschl. MWSt.
  • Gutachten zu der Frage, ob ein Testament authentisch ist und ob ein Verdächtiger Urheber sein kann  >>>> ab 2.200,- € einschl. MWSt.
  • Gutachten zu der Frage, wer eine fragliche Schreibleistung erzeugt hat (bei z.B. 5 Verdächtigen) >>>>> ab 3.500,- € einschl. MWSt.
  • Physikalisch-technische bzw. kriminaltechnische Untersuchungen >>>> ab 750,- € einschl. MWSt., je nach Aufwand und Materialeinsatz
  • Linguistische Untersuchung / Gutachtenerstellung ab 2.500,- € einschl. MWSt.
  • Linguistische Profilerstellung, Täterprofile ab 1.200,- € einschl. MWSt.
  • Relative Altersbestimmung von Handschriften ab 1.200,- € einschl. MWSt.
  • Stellungnahme zu Gutachten anderer Sachverständiger ab 900,- € einschl. MWSt.

 

Das Honorar ist nach den Vorschriften des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) zu bemessen. Dabei ist der tatsächlich erforderliche Aufwand maßgebend.

 

Einen konkreten Kostenvoranschlag unterbreiten wir nach Sichtung des zu untersuchenden Materials gerne.  

 

Alle erzielten Ergebnisse und die entsprechenden gerichtsverwertbaren Interpretationen werden in einem schriftlichen Gutachten einschließlich einer aussagekräftigen Dokumentation dargestellt.

Bei Bedarf ordnet das Gericht zusätzlich die mündliche Erstattung des Gutachtens in der Verhandlung an.

Informieren Sie sich unverbindlich über die Höhe des Honorars:

  info@ftsgmbh.de