Beauftragung / Honorar

Gerichte übersenden i.d.R. den Beweisbeschluss mit der Bestellung des Sachverständigen, Fristsetzung und den konkreten Beweisfragen sowie die erforderlichen Akten mit dem Schriftmaterial. Mit Übersendung des Gutachtens erfolgt die Rechnungsstellung nach JVEG.

Private Auftraggeber übersenden bitte das gekennzeichnete fragliche Material sowie die Vergleichsproben (ggf. nach vorheriger Absprache) und gegebenenfalls weitere erforderliche Informationen. Sodann wird ein Kostenvoranschlag erstellt und um Vorkasse gebeten. Ist das Honorar hier eingegangen, wird das Gutachten in der Regel binnen zwei bis vier Wochen, je nach Auftragsdichte, erstellt. Soll das Gutachten in kürzerer Bearbeitungsfrist erstellt werden, so ist dies nach besonderer, individueller Vereinbarung unter Berücksichtigung möglicher Kapazitäten möglich, jedoch muss dann das doppelte Honorar veranschlagt werden.

Honorarbeispiele für private Auftraggeber:

  • Gutachten zu der Frage, ob eine Unterschrift authentisch ist: ab 750,-€
  • Gutachten zu der Frage, ob ein Testament authentisch ist: ab 1.400,-€
  • Linguistische Untersuchung / Gutachten zur Frage der Autorenschaft: ab 2.500,-€
  • Linguistische Profilerstellung / Täterprofil: ab 1.200,-€
  • Physikalisch-technische Untersuchung (PTU, zerstörungsfrei) eines Dokumentes: ab 750,-€
  • Relative Altersbestimmung von Handschriften ab 1.200,-€
  • Stellungnahme zu Gutachten anderer Sachverständiger (Methodenkritik etc.): ab 1.200,-€