- Forensische Schriftgutachten zur Authentizitätsprüfung und Urheberidentifikation
- Relative Altersbestimmungen von Handschriften
- Forensische Linguistik, Urheberschafts- und Autorenermittlung
- Profilerstellung, Täterprofile
- Spezielle Kriminaltechnik
- selbständige Beweismittelverfahren
- Sicherung von Beweismitteln
- Tatortbesichtigungen
- Untersuchung auch großer Mengen inkriminierten Schriftgutes
- Obergutachten
- Stellungnahmen zu Gutachten anderer Sachverständiger, z.B. Methodenkritik etc.
- vorherige kompetente telefonische oder persönliche Beratung
Ihre Fragen beantworten wir gerne:
Hinweis:
Wir erstellen keine graphologischen Gutachten im Sinne von Persönlichkeits-, Charakteranalysen, Eignungstests, Bewerberauswahl etc. !
Untersuchung von Handschriften:
Handschriften sind dann auf ihre Authentizität (Echtheit) hin zu untersuchen, wenn der Verdacht besteht, sie seien gefälscht, manipuliert, nachgeahmt oder verfälscht.
Im Rahmen der differenzierten systematisch-schriftvergleichenden Untersuchung wird die Schrift selbst analysiert. Eine Vielzahl von einzelnen Schriftmerkmalen wird dabei -unter Berücksichtigung der natürlichen Variabilität- zueinander in Relation gesetzt und die jeweiligen Befundkonfigurationen quantifiziert. Schriftcharakteristika und -details werden darüber hinaus besonders gewürdigt.
So entsteht gleichsam ein „Fingerabdruck“ einer jeden Handschrift. Im Vergleich zu dem Referenz-Schriftmaterial werden dann entsprechende Übereinstimmungsgrade ermittelt. Aber auch auffällige Schrifteigenheiten werden bewertet und ggf. festgestellte Divergenzen diskutiert.
Bestrittene Handschriften sind heute in fast allen Bereichen zu finden: Gefälscht werden Unterschriften unter Verträgen, Schecks, Bestellscheinen, Überweisungen, Bürgschaften, Schuldscheinen usw. Aber auch beispielsweise Testamente werden häufig in Teilen verfälscht oder sogar die Handschrift insgesamt nachgeahmt.
In allen Fällen geschieht dies zum Nachteil Dritter. Daher bedienen sich nicht nur Staatsanwaltschaften oder Gerichte eines forensischen Schriftsachverständigen im Rahmen der Beweismittelerhebung, oft ist auch im Hinblick auf eine „falsche Verdächtigung“ die Beauftragung eines Schriftsachverständigen zur Verteidigung notwendig.
Mitunter ist auch festzustellen wann eine Handschrift erzeugt wurde. So z.B. wenn Unterschriften oder gar ganze Texte vor- oder nachdatiert wurden. Hier kann eine entsprechende zeitliche Einordnung erfolgen.
Sehr häufig ist diese Untersuchung u.a. auch in Nachlassverfahren erforderlich, da durch eine manipulierte Datierung die mitunter nicht mehr vorhandene Testierfähigkeit der Erblasser verschleiert werden sollte.
Diese Untersuchung ist nur möglich, wenn entsprechendes Referenzmaterial aus dem datierten und dem mutmaßlichen Zeitraum zur Verfügung steht.
Die FTS GmbH ist u.a. auf die Durchführung Relativer Altersbestimmungen von Handschriften spezialisiert.
Ihr direkter Ansprechpartner zu den Themen Handschriftenuntersuchung und Relative Altersbestimmung: